Die BVfK-Rechtsmeinung:
Derzeit kein kaufrechtlicher Mangel bei manipulatierten VW erkennbar!
Nicht nur der Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und u.a. Professor für Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschaftsrecht Dr. Jürgen Keßler stolperte in einer Radio-Diskussion am 8. November 2015 über die Frage, worin den eigentlich nun der kaufrechtliche Mangel bestehe und besann sich schließlich auf den merkantilen Wertverlust, der nach Schwacke Marktforschung (noch?) nicht messbar ist.
Auch die BVfK-Juristen können derzeit ohne Weiteres keinen kaufrechtlichen Mangel erkennen, denn die gängigen rechtliche Betrachtung geht fälschlicherweise von Manipulationen beim Abgastest aus.
Darauf bauen alle dann folgenden juristischen Schlussfolgerungen auf.
Wie sieht es jedoch aus, wenn man davon ausgeht, dass die Manipulation nicht während des Tests stattgefunden haben, um diesen zu beschönigen, sondern anschließend, um günstigere Verbrauchswerte und höhere Motorleistung zu erzielen.
Die günstigeren Abgaswerte sind ja möglich, sonst hätten die Fahrzeuge die Tests nicht bestanden. Wir haben es also derzeit mit Autos zu tun, die ein Zulassungsverfahren einerseits erfolgreich bestanden haben und andererseits im Alltag hinsichtlich Leistung und Verbrauch den Erwartungen entsprechen.
Klar ist, dass die Emissionen im Realbetrieb um ein Vielfaches höher sind. Allerdings bei den betroffenen Motoren wohl noch höher, als es zu erwarten war – und das wäre dann eventuell ein kaufrechtlicher Mangel. Doch gibt es eine Norm, um wie viel höher sie hätten sein dürfen – das 7-fache ist o.k., das 30-fache nicht? Und wenn es sie gäbe: begründet sich aus den darüber liegenden Emissionswerten die Mangelhaftigkeit? Und kann man das Problem nicht ganz einfach lösen, indem man die Software immer im Testbetrieb laufen lässt?
Sinkende Motorleistung und steigender Kraftstoffverbrauch wären eher das Problem!
Tatsächlich ist zu befürchten, dass sich ein Softwareupdate auf "Dauer-Test-Betrieb" zunächst negativ auf Motorleistung und Kraftstoffverbrauch auswirken würde - ja, dann hätten wir ein kaufrechtliches Problem – aber erst dann! Oder lauern da vielleich schon die Tuner mit neuen Ideen?
Kann man also auf eine reine Vermutung bereits heute eine Mängelrüge stützen? Wir meinen nein und hoffen, dass VW die Probleme gut in den Griff bekommt. Wenn nicht, dann dürften im Laufe des nächsten Jahres immer mehr Ansprüche zum Vorteil der Händler an der Verjährung scheitern.
Ja ist das denn anständig oder seriös, sich so aus der Verantwortung zu stehlen? Wir meinen ja, denn der Gesetzgeber sieht den Kfz-Händler verschuldensunabhängig haftend, u.a., da er ihn für den Stärkeren hält. Dieser Grundgedanke ist überwiegend falsch – im aktuellen Fall ist die Auswirkung in Verbindung mit normalerweise nicht vorgesehenen Rückgriffsmöglichkeiten geradezu pervers.
Soviel zum VW-Skandal. Weitere Details – wie gesagt gerne auf Anforderung, wie auch rechtliche Unterstützung im Einzelfall.