BVfK-Wochenendticker 17. Oktober 2015

Über die Halbwertzeit von Skandalnachrichten

BVfK-Rechtsmeinung: Derzeit kein kaufrechtlicher Mangel bei manipulatierten VW

Überagendes Mitgliedervotum: Wir wollen eine eigene Börse!

Einladung: BVfK-Jubiläumsfeier am Starnberger See.

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

erinnern Sie sich noch an den Rußfilterskandal? 2010 kam heraus, dass 25.454 unwirksame GAT-Filter in Pkw verbaut worden waren.

 Oder an den Airbag-Skandal? Als festgestellt wurde, dass in 33,8 Millionen Fahrzeuge defekte Airbags des japanische Zulieferers Takata eingebaut waren? Wann war das nochmal?

Wird uns der VW-Abgasskandal besser in Erinnerung bleiben, oder können wir uns in einem Jahr auch nicht mehr an die vielen Details erinnern, die jetzt so heiß diskutiert werden?

Und wird es dann vielleicht heißen: „Ach ja, das war doch die Sache, wo VW bei zwei Dieselmotoren Probleme hatte, die überwiegend mit einem Softwareupdate beseitig werden konnten. Komisch eigentlich, dass Winterkorn deswegen gehen musste!“

Kann sein, wenn man bedenkt, dass der Airbag-Skandal nicht einmal ein halbes Jahr zurückliegt! Gut -  der betraf die USA…

Kann aber auch nicht sein nicht sein. Dann werden wir schlimmstenfalls in einem Jahr noch mitten in einer Prozessflut mit Verbrauchern einerseits und VW auf der anderen Seite stecken, wenn Prozessieren denn überhaupt Sinn macht und wir keine Möglichkeit sehen, die Freien Händler, welche neue und gebrauchte VWs mit den Problemmotoren verkauft haben, vor dem Ausbluten retten zu können.

Damit das nicht passiert, betreibt der BVfK zur Abwehr - ggf. Beherrschbarkeit von Risiken derzeit einen Aufwand, der dem zu Zeiten des Steuerskandals gleicht.

Die betroffenen BVfK-Mitglieder erhalten daher auf Wunsch ein 5-seitiges Informationsblatt mit optionalen Handlungsempfehlungen.

Darüber hinaus entwickelt die BVfK-Rechtsabteilung juristische Strategien in beide Richtungen (Kunden / Hersteller).

---

Die BVfK-Rechtsmeinung:

Derzeit kein kaufrechtlicher Mangel bei manipulatierten VW erkennbar!

Nicht nur der Vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin und u.a. Professor für Deutsches und Euro­päisches Handels-, Gesellschaftsrecht Dr. Jürgen Keßler stolperte in einer Radio-Diskussion am 8. November 2015 über die Frage, worin den eigentlich nun der kaufrechtliche Mangel bestehe und besann sich schließlich auf den merkantilen Wertverlust, der nach Schwacke Marktforschung (noch?) nicht  messbar ist.

Auch die BVfK-Juristen können derzeit ohne Weiteres keinen kaufrechtlichen Mangel erkennen, denn die gängigen rechtliche Betrachtung geht fälschlicherweise von Manipulationen beim Abgastest aus.

Darauf bauen alle dann folgenden juristischen Schlussfolgerungen auf.

Wie sieht es jedoch aus, wenn man davon ausgeht, dass die Manipulation nicht während des Tests stattgefunden haben, um diesen zu beschönigen, sondern anschließend, um günstigere Verbrauchswerte und höhere Motorleistung zu erzielen.

Die günstigeren Abgaswerte sind ja möglich, sonst hätten die Fahrzeuge die Tests nicht bestanden. Wir haben es also derzeit mit Autos zu tun, die ein Zulassungsverfahren einerseits erfolgreich bestanden haben und andererseits im Alltag hinsichtlich Leistung und Verbrauch den Erwartungen entsprechen.

Klar ist, dass die Emissionen im Realbetrieb um ein Vielfaches höher sind. Allerdings bei den betroffenen Motoren wohl noch höher, als es zu erwarten war – und das wäre dann eventuell ein kaufrechtlicher Mangel. Doch gibt es eine Norm, um wie viel höher sie hätten sein dürfen – das 7-fache ist o.k., das 30-fache nicht? Und wenn es sie gäbe: begründet sich aus den darüber liegenden Emissionswerten die Mangelhaftigkeit? Und kann man das Problem nicht ganz einfach lösen, indem man die Software immer im Testbetrieb laufen lässt?

Sinkende Motorleistung und steigender Kraftstoffverbrauch wären eher das Problem!

Tatsächlich ist zu befürchten, dass sich ein Softwareupdate auf "Dauer-Test-Betrieb" zunächst negativ auf Motorleistung und Kraftstoffverbrauch auswirken würde - ja, dann hätten wir ein kaufrechtliches Problem – aber erst dann! Oder lauern da vielleich schon die Tuner mit neuen Ideen?

Kann man also auf eine reine Vermutung bereits heute eine Mängelrüge stützen? Wir meinen nein und hoffen, dass VW die Probleme gut in den Griff bekommt. Wenn nicht, dann dürften im Laufe des nächsten Jahres immer mehr Ansprüche zum Vorteil der Händler an der Verjährung scheitern.

Ja ist das denn anständig oder seriös, sich so aus der Verantwortung zu stehlen? Wir meinen ja, denn der Gesetzgeber sieht den Kfz-Händler verschuldensunabhängig haftend, u.a., da er ihn für den Stärkeren hält. Dieser Grundgedanke ist überwiegend falsch – im aktuellen Fall ist die Auswirkung in Verbindung mit normalerweise nicht vorgesehenen Rückgriffsmöglichkeiten geradezu pervers.

Soviel zum VW-Skandal. Weitere Details – wie gesagt gerne auf Anforderung, wie auch rechtliche Unterstützung im Einzelfall.

---

Wir wollen eine eigene Börse!

Das ist das eindeutige Ergebnis des BVfK-Mitgliedervotums zu einem vermutlich wichtigeren Thema, denn hier geht es nicht um die Lösung eines aktuellen Problems, sondern um nichts Geringeres, als die Gestaltung der Zukunft des Freien Kfz-Handels.

Es gibt nicht Wenige, die ernsthafte Befürchtungen äußern, dass sich die Rahmenbedingungen bereits mittelfristig auf ein unerträgliches Maß verschlechtern werden. Das betrifft unter anderen verbesserte Möglichkeiten der Marktbehinderungen der Kfz-Hersteller sowie zuvorderst die Situation rund um Werbemöglichkeiten im Internet.

Der Ruf nach einer eigenen Internetplattform wird immer lauter und die Kommentare der BVfK-Mitglieder auf unsere Befragung zeugen von Dringlichkeit und Verzweiflung.

Gleichzeitig bestehen Zweifel an der Realisierbarkeit eines Millionenprojekts, wie es der Freie Kfz-Handel niemals in seiner bisherigen Zeit versucht hat zu stemmen.

Dennoch lässt das Abstimmungsergebnis eine hohe Investitionsbereitschaft erkennen und die Formel: Vorübergehend 50% des bisherigen Werbebudgets in eine unabhängige Zukunft zu investieren, scheint niemanden abzuschrecken. Darüber hinaus sprudelt es geradezu vor guter Ideen bezüglich der Umsetzung.

Daher folgen nun nächste Schritte:

Alle Ideen, Fakten und Lösungsvorschläge auf den Tisch und gemeinsam sondieren. Wir werden dazu in Kürze Termine organisieren und einen bereits anstehenden auch dafür nutzen:

Die große Jubiläumsveranstaltung am 14. November am Starnberger See. Wer also Lust und Zeit hat, an etwas mitzuwirken, das vielleicht rückblickend als die Einleitung einer neuen Epoche oder zumindest die Verhinderung einer unerträglichen Abhängigkeit bewertet werden wird, bitte melden!

Jedes BVfK-Mitglied ist aufgefordert, jetzt zur Gestaltung der Zukunft etwas beizutragen.

Denn es geht ja am Ende immer nur um das eine:

"Alles Gute für Ihren Autohandel"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

 

---

Einladung zur Feier des 15-jährigen BVfK-Jubiläums am 14. November 2015 am Starnberger See

Der BVfK-Vorstand lädt Sie herzlich zur Feier des 15-jährigen Gründungsjubiläums des BVfK ein.

Seien Sie willkommen zu einer lockeren Mischung aus Feier und Dialog mit interessanten Menschen in einer besonderen Umgebung! Lassen Sie uns auf 15 ereignisreiche Jahre zurückblicken,

in denen im Kfz-Handel viel passiert ist, wovon der BVfK einiges zum Positiven beeinflussen und manches Unerfreuliche verhindern konnte.

Noch wichtiger ist allerdings der Blick in die Zukunft:

 „Autohandel 2025 – Zukunftsvisionen und Schreckgespenster“ 

heißt das Thema einer Diskussion, zu der wir alle Teilnehmer einladen möchten, damit Dr. Reinkings lobende Worte auch zukünftig Gültigkeit behalten:

„…Kluge und vorausschauende Verbandstätigkeit, wohldurchdachte Langfriststrategien, praxisnahe Ratschläge und Hilfestellungen sowie intelligente Geschäftsmodelle prägen das Erscheinungsbild des BVfK…“

Wegen der begrenzten Kapazität bitten wir um rechtzeitige Reservierung unter jubilaeum@bvfk.de bitte nutzen Sie das Online-Formular. https://www.bvfk.de/bvfk-jubilaeumsfeier/

---